Gibt es steuerliche Vorteile?

Eines Vorweg: das Förderungsprogramm im Rahmen der Digitalisierung Landwirtschaft 4.0 kann nur von Betrieben mit Sitz in Italien beansprucht werden.

Die neue Investitionsförderung ist auch für Landwirtschaftsbetriebe und somit auch für unsere Sprühgeräte nutzbar. Grundsätzlich gilt für alle Neuinvestitionen ein Steuerbonus von 6%, für intelligente computergesteuerte Sprühgeräte (Landwirtschaft 4.0) beträgt er sogar 40%.

Diese Förderung wird nicht in Form eines Zuschusses ausbezahlt, sondern kann nur als Steuerguthaben mit dem Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden. Das heißt: Es müssen Steuern (z. B. MwSt., GIS), Gebühren oder Sozialabgaben (z. B. Bauernversicherung) anfallen, mit denen das Guthaben kompensiert werden kann. Die Verrechnung kann nicht in einem einzigen Jahr vorgenommen werden. Der Kompensierungszeitraum beträgt nämlich zwischen drei und fünf Jahren.

Dazu ein konkretes Beispiel: Ein computergestütztes Sprühgerät, welches die Voraussetzung für den Steuerbonus in Höhe von 40 Prozent erfüllt, wird um € 25.000 zuzüglich MwSt. gekauft. Der Steuerbonus beträgt in diesem Fall € 10.000 (€ 25.000 x 40 Prozent = € 10.000 Euro).